1. | Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden. Tenniskleidung ist Vorschrift. | |
2. | Die Anlage ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Die Entscheidung, ob die Plätze bespielbar sind, obliegt den Mitgliedern des Vorstands bzw. dem Platzwart. | |
3. | Der Platzwart ist für die Instandhaltung der Plätze verantwortlich. Er kann um Spielunterbrechung anordnen, wenn die Plätze in Ordnung gebracht werden müssen. Die Plätze sind nach dem Spiel von den Spielern abzuziehen. | |
4. | Fahrräder und Mofas sind außerhalb der Anlage in den hierfür vorgesehenen Ständern abzustellen. | |
5. | Hunde sind auf der Tennisanlage stets anzuleinen. | |
6. | Spielberechtigt ist nur, wer seinen Beitrag satzungsgemäß entrichtet hat. | |
7. | Erwachsene und Jugendliche können einen Gast zum Spielen mitbringen. Gäste dürfen nur drei Mal pro Jahr auf der Anlage des TC Glashütten spielen. Näheres regelt die Gästeregelung. | |
8. | Jedes Mitglied wird im gegenseitigen Interesse gebeten, sich für Ordnung und Sauberkeit auf der Platzanlage und im Clubhaus einzusetzen. | |
9. | Garderobe und Tennistaschen sind nicht im Aufenthaltsraum, sondern nur in den hierfür vorgesehenen Umkleideräumen aufzubewahren. | |
10. | Das Rauchen ist in allen Räumen des Clubhauses, auch in den Umkleiden und Toiletten verboten. | |
11. | Eine Platz- und Hausordnung kann nie vollständig sein. Zusätzliche Regelungen, sowie Spiel- und Ranglistenordnung für die jeweilige Saison werden durch Aushang bekanntgegeben. | |
Offene Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitglieder des Vorstands.